Eine Kanzleimarketing-Agentur liefert Mandate, wenn sie auf qualifizierte Anfragen steuert, das Berufsrecht einhält und Werbekonten vertraglich der Kanzlei zuordnet. Für Kanzleien mit drei bis zehn Anwälten liegen Honorar und Mediabudget zusammen meist bei 3.000 bis 7.000 Euro im Monat, je nach Rechtsgebiet und Region.
Mandatsanfrage statt Klickpreis: Welche Kennzahl im Angebot zählt
Ein Angebot, das Mandate verspricht, nennt als Steuergröße die Kosten pro qualifizierter Mandatsanfrage, getrennt nach Rechtsgebiet. Klicks, Impressionen und Rankings messen Aufmerksamkeit, aber keine Nachfrage. Kampagnen lassen sich auf Anfragen statt auf Klicks optimieren, etwa mit Google Ads für Anwälte und Kanzleien.
Die Werte schwanken stark. Im Durchschnitt werden rund 24 Euro pro qualifizierter Anfrage genannt, in umkämpften Gebieten wie dem Verkehrsrecht mit optimierten Kampagnen um die 17 Euro. Das ist grobe Orientierung aus Agenturangaben, kein belastbarer Benchmark, weil Rechtsgebiet und regionale Konkurrenz die Kosten verschieben. Ein gutes Angebot enthält deshalb eine Prognose je Rechtsgebiet samt Annahmen statt eines Einheitspreises.
Definition: Eine qualifizierte Mandatsanfrage ist ein Anruf, eine Formularanfrage oder eine Terminbuchung, die zum beworbenen Rechtsgebiet, zur Region und zur Annahmekapazität der Kanzlei passt. Diese Kriterien legt die Kanzlei vor dem Kampagnenstart schriftlich fest.
Damit die Kennzahl überhaupt entsteht, braucht es vier Tracking-Bausteine:
Ein verbindlicher Branchenstandard für den Berichtsrhythmus existiert nicht. Als Richtwert hat sich ein schriftlicher Monatsreport bewährt, der vier Punkte enthält:
Dazu gehören ein laufend abrufbares Dashboard mit Lesezugriff für die Kanzlei und ein Quartalsgespräch, in dem das Ziel überprüft wird. Alles davon gehört in den Vertrag.
Berufsrecht im Werbetext: Was § 43b BRAO und § 6 BORA von der Agentur verlangen
Prüfmaßstab für jeden Anzeigen- und Website-Text ist § 43b BRAO: Werbung muss in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit informieren und darf nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet sein. Die Berufsordnung wurde zum 1.12.2025 angepasst. Nach § 6 Abs. 1 BORA ist sie nun eine Verbotsnorm: Anwälte dürfen nicht unsachlich oder unlauter und insbesondere nicht irreführend werben. In diesen Grenzen ist ausdrücklich auch Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig.
Beim Einzelmandat weichen die Wortlaute beider Normen voneinander ab. Anzeigen, die gezielt ein Einzelmandat ansprechen, sollten Kanzlei und Agentur deshalb vorab berufsrechtlich bewerten lassen. Viele ältere Ratgeber zitieren noch die frühere, engere Fassung. Wer sie als geltendes Recht wiedergibt, arbeitet nicht auf dem aktuellen Stand. Bei Anzeigen kommen weitere Vorgaben hinzu, etwa bei compliance-gerechten Google Ads für Rechtsanwälte.
Haftung: Nach § 6 Abs. 3 BORA dürfen Anwälte nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie Werbung betreiben, die ihnen selbst verboten wäre. Was die Agentur veröffentlicht, muss die Kanzlei also selbst so sagen dürfen. Eine Haftungsfreistellung im Agenturvertrag ersetzt die Prüfung nicht.
Diese Punkte zeigen, ob eine Agentur das Berufsrecht beherrscht:
Wem gehören Konten und Daten nach Vertragsende?
Der Kanzlei gehören die Konten. Werbekonten, Analytics, Tracking und CRM laufen auf ihren Namen, die Agentur arbeitet als Nutzer mit Zugriffsrechten. Das ergibt sich schon aus der Verantwortung für die Werbung: Wer haftet, muss einsehen können, was veröffentlicht wird.
Dazu kommt die Kontinuität. Kampagnenhistorie, gesammelte Conversion-Daten und Zielgruppen sind der Lernstand eines Kontos. Bei der Agentur beginnt nach einem Wechsel alles von vorn. Im Vertrag sollten diese fünf Punkte stehen:
Was Honorar und Mediabudget für die eigene Kanzleigröße realistisch kosten
Honorar und Mediabudget, also das Geld, das an Google oder LinkedIn fließt, sind zwei getrennte Posten. Angebote, die beides vermischen, lassen sich nicht vergleichen. Die folgenden Spannen stammen überwiegend aus dem Markt für Kanzleien mit drei bis zehn Anwälten.
Zusammen ergeben Retainer und Mediabudget für eine Kanzlei dieser Größe 3.000 bis 7.000 Euro monatlich.
Beim Prozentmodell ist die Mindestfee entscheidend: Bei 3.000 Euro Werbebudget bringen 10 bis 20 Prozent nur 300 bis 600 Euro, davon lässt sich keine Betreuung finanzieren. Dieses Modell koppelt das Honorar an die Budgethöhe statt an das Ergebnis. Der Report nach Kosten pro Anfrage gleicht das aus. Für Kanzleien mit mehr als 50 Anwälten gibt es keine belastbaren öffentlichen Spannen, dort ist ein individuelles Angebot üblich.
Rechenbeispiel: Etablierte Kanzleien investieren oft 4 bis 7 Prozent des Jahresumsatzes in Marketing, bei Neugründung oder starkem Wachstumsziel mitunter 10 bis 15 Prozent. Bei einer Million Euro Umsatz sind das 40.000 bis 70.000 Euro im Jahr, also rund 3.300 bis 5.800 Euro im Monat.
Bei den Laufzeiten ist ein Richtwert fair: drei bis sechs Monate Anfangslaufzeit, danach monatlich kündbar mit einer Frist von höchstens einem Monat. Erst nach rund drei Monaten liegen genug Daten vor, um die Kosten pro Anfrage zu beurteilen. Jahresverträge und längere Bindungen mit automatischer Verlängerung verschieben das Risiko auf die Kanzlei.
Berufsrechtlich heikel sind erfolgsabhängige Modelle. § 49b BRAO erklärt Erfolgshonorare für Anwälte grundsätzlich für unzulässig und verbietet, Gebührenteile oder sonstige Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen abzugeben oder entgegenzunehmen. Ein Modell mit „X Euro pro Mandat“ oder einem Anteil am Mandatshonorar bewegt sich damit auf dünnem Eis. Pauschale, Retainer oder Prozent vom Mediabudget mit Mindestfee knüpfen dagegen an die Leistung der Agentur an. Soll ein Bonus an Anfragen gekoppelt werden, klärt die Kanzlei ihn vorher mit der Rechtsanwaltskammer oder einem Fachanwalt.
Spezialisiert oder generalistisch: Welche Kanzleimarketing-Agentur zur eigenen Lage passt
Zwei Agenturtypen kommen infrage: die auf Kanzleien spezialisierte Agentur und die Performance-Agentur mit Berufsrechtskenntnis. Welche besser passt, hängt von Rechtsgebiet, Mandatswert, Budget und Einzugsgebiet ab. Welche Kanäle für das eigene Rechtsgebiet überhaupt infrage kommen, hängt von den Strategien und Kanälen der Mandantengewinnung ab, die zur Kanzlei passen.
Le Turbo Digital gehört zum zweiten Typ: Die Performance-Agentur arbeitet von Köln und München aus, setzt ihre Schwerpunkte bei SEA und Meta Ads sowie bei Tracking und CRO und hat Referenzen aus dem Legal-Tech-Umfeld. Die berufsrechtliche Prüfung sollte die Kanzlei dort mit den Fragen aus dem nächsten Abschnitt abfragen, so wie bei jedem anderen Anbieter.
Die Erstgespräch-Checkliste: Fragen, die Spreu von Weizen trennen
Diese sieben Fragen lassen sich wörtlich stellen. Antworten gehören ins Protokoll, denn sie bilden die Grundlage der Entscheidungsvorlage.
Mandatsgeheimnis und Tracking: Wie das rechtlich zusammengeht
Tracking und Verschwiegenheitspflicht lassen sich vereinbaren, wenn nur diese Daten in Werbekonten und Analytics fließen:
Für das Call-Tracking braucht es die Information der Anrufer, eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und einen europäischen Anbieter. Dynamische Rufnummern, die Anrufe nur Kanälen zuordnen, gelten als unkritisch. Gesprächsaufzeichnungen benötigen die ausdrückliche Einwilligung. Schriftlich zu regeln sind ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der Agentur.
Was die Kanzlei selbst liefern muss, damit Mandate ankommen
Wer zusätzlich Auffindbarkeit in KI-Antworten anstrebt, braucht dieselben freigegebenen Fachinhalte. Wie Kanzleien in KI-Suchen gefunden werden, beschreibt ein eigener Beitrag.
Die Entscheidung, die Sie vor den Partnern verteidigen können
Die beste Prüfliste bringt nichts, wenn ihre Ergebnisse nur im Kopf der Person bleiben, die sie angewandt hat. Der nächste Schritt: Bauen Sie aus den Erstgesprächen pro Angebot eine Entscheidungsvorlage. Sie nennt die gewählte Kennzahl samt Prognose je Rechtsgebiet und das Honorarmodell mit Laufzeit und Kündigungsfrist. Dazu kommen der Stand der fünf Vertragsklauseln zu Konten und Daten und der beschriebene Freigabeprozess für Werbetexte. Legen Sie die Vorlagen nebeneinander, bevor Sie in der Partnerversammlung stehen. Dort entscheidet dann ein Vergleich nach dokumentierten Kriterien.
Häufige Fragen zur Auswahl einer Kanzleimarketing-Agentur
Darf eine Agentur mit Erfolgsquoten oder Fallzahlen werben?
Ja, wenn die Zahlen belegbar sind und nicht irreführen. Irreführende Erfolgs- und Umsatzzahlen sind nach § 6 BORA unzulässig. Verlangen Sie für jede Zahl einen Beleg aus der Kanzlei und die dokumentierte Freigabe durch einen Anwalt.
Wie schnell zeigen sich erste verwertbare Mandatsanfragen nach Kampagnenstart?
Bei bezahlten Anzeigen meist innerhalb weniger Wochen, belastbare Aussagen zu den Kosten pro Anfrage sind nach rund 90 Tagen möglich. Suchmaschinenoptimierung braucht deutlich länger. Voraussetzung ist ein funktionierendes Tracking ab dem ersten Tag.
Was tun, wenn die aktuelle Agentur die Werbekonten nach Kündigung nicht herausgibt?
Fordern Sie die Übergabe schriftlich und mit Frist ein und berufen Sie sich auf die Klausel zur Kontoinhaberschaft. Läuft das Konto auf die Agentur, bleibt der Weg über einen Rechtsanwalt und den Kontakt zum Werbenetzwerk. Bauen Sie parallel neue Konten auf, damit keine Lücke entsteht.
Sollte die Agentur auch Bewertungsportale und KI-Suchen abdecken?
Ja, als Ergänzung zur Kernleistung. Echte Google-Bewertungen stützen das Vertrauen vor der Anfrage, und freigegebene Fachinhalte können zur Nennung in KI-Antworten beitragen. Beides ersetzt die messbare Gewinnung qualifizierter Anfragen nicht.
